A | ABWESENHEIT IHRES SOHNES, IHRER TOCHTER Sollte Ihr Kind die Schule unvorhergesehen nicht besuchen können, bitten wir Sie, die Klassenlehrperson vor Schulbeginn zu informieren. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
B | BESUCHSMORGEN Besuchsmorgen: Im Kindergarten finden 2 mal jährlich an einem 15. des Monats statt. Die Daten finden Sie auf der Agenda. Um einen möglichst ungestörten Ablauf zu gewährleisten bitten wir Sie keine kleinen Geschwister mit zu nehmen. BETREUUNG Für Schülerinnen und Schüler existiert der Mittagstisch. Dort können diese zu Mittag essen und/oder werden bis um 18.00 betreut. Genauere Informationen sind auf der Seite des Mittagstisches zu finden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
D | DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE Siehe Webseite unter Sonderpädagogik: http://www.schuleurdorf.ch/unsere-schule/sonderpaedagogik/daz-deutsch-als-zweitsprache/ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
E | EINTEILUNGSGESUCHE Einteilungsgesuche bezüglich einer Schulhaus oder Klassenzuweisung sind an das Schulsekretariat zu richten. Aufgrund der Komplexität der Klasseneinteilungen können Einteilungsgesuche nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. ELTERNGESPRÄCHE Pro Jahr wird mindestens ein obligatorisches Elterngespräch geführt. Bei regelmässiger integrativer Förderung und Therapien erfolgen zwei oder mehr Schulische Standortgespräche. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
F | FEIERTAGE Während der Feiertage findet kein Schulunterricht statt. Die Daten können dem aktuellen Ferienplan entnommen werden. Auf Gesuch der Eltern können Kinder für hohe Feiertage der verschiedenen Religionen vom Schulunterricht dispensiert werden. Weitere Informationen liefert die Website des Volksschulamtes, www.vsa.zh.ch. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
H | HEIMATLICHE SPRACHE UND KULTUR Als Ergänzung zum Unterricht der Volksschule besteht ein Angebot in vielen nichtdeutschen Sprachen – der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK). In diesem Unterricht erweitern zweisprachige Kinder und Jugendliche die Kompetenzen in ihrer Muttersprache (auch «Erstsprache» genannt). Zudem erwerben sie sich Kenntnisse über ihre Herkunftskultur, z. B. über Geschichte, Geografie, Literatur und Traditionen. Der Unterricht kann vom Kindergarten oder von der 1. Primarklasse an besucht werden – je nach Angebot der betreffenden Sprache. Die Anmeldung läuft direkt über das Volksschulamt: Anmeldung für HSK. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
I | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
J | JOKERTAGE Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Teilen Sie die gewünschte Absenz mindestens zwei Schultage im Voraus schriftlich mit. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Bei besonderen Schulanlässen oder speziellen Unterrichtssituationen (Sporttag, Schulfeste etc.) können Jokertage abgelehnt werden.
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
L | LÄUSE Kopfläuse können jeden betreffen, Kinder und Erwachsene. Sie sind lästig, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln. Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen sollten, beziehen sie in einer Apotheke oder bei der Schulverwaltung ein spezielles Shampoo und informieren die Klassenlehrperson.. Diese wird die ganze Klasse durch unsere Fachpersonen kontrollieren lassen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
M | MEDIEN UND ICT SUPPORT Rebekka Schärer, René Boegli, Isaak Klieber, Ivana Birchmeier und Tobias Achermann unterstützendie Lehrpersonen dabei, Computer und Tablets zielgerichtet im Unterricht einzusetzen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Medien und ICT. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N | NEUZUZUG ANMELDUNG Bei einem Neuzuzug in die Gemeinde Urdorf füllen Sie bitte das Formular Formular Anmeldeformular Schüler Neuzuzug. aus. Für Kinder, welche den Kindergarten besuchen benutzen sie bitte dieses Formular: Formular Einschulung in den Kindergarten bei Zuzug
Für Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Schulsekretariat 044 736 15 15 auf. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S | SCHULISCHES STANDORTGESPRÄCH Wenn Eltern, Lehrpersonen oder weitere Fachpersonen Auffälligkeiten oder besondere pädagogische Bedürfnisse wahrnehmen, wird mit dem schulischen Standortgespräch gewährleistet, dass alle Personen, die etwas zur Unterstützung beitragen können, ein gemeinsames Verständnis der Beobachtungen entwickeln. Das schulische Standortgespräch ist Grundlage und Voraussetzung für die Zuweisung zu sonderpädagogischen Massnahmen wie Therapien, DaZ-Unterricht oder zur integrierten Sonderschulung. Mehr Informationen finden sie auf der Seite der Sonderpädagogik. SCHULPFLICHT Alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die neu in eine Zürcher Gemeinde ziehen, haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Dies gilt ab Beginn ihres Aufenthaltes und unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Kindes. Zur obligatorischen Schule gehört auch der Kindergarten. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind für den Schulbesuch, die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen Pflichten verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind den Unterricht regelmässig und ausgeruht besucht. Nähere Informationen gibt die Broschüre Die Volksschule im Kanton Zürich SCHULPROGRAMM KINDERGÄRTEN URDORFSCHULPROGRAMM ENTWICKLUNGSVORHABEN2016 – 2020
Datailpläne zu den Leitsätzen und Entwicklungsvorhaben 2017 / 2018
Leitsatz 1: Gemeinsame Schule Urdorf: Wir als Schule beziehen externe Ressourcen ein, sind Teil des Dorflebens und informieren regelmässig über das Schulleben
Bibliotheksbesuche werden in allen Klassen institutionalisiert. Die Häufigkeit richtet sich nach den Bedürfnissen der einzelnen Klassen. Ziel: Die Bibliothek ist allen Kindern und den Eltern bekannt und wird mehr genutzt.
Infotische der verschiedenen Institutionen am Infoabend für zukünftige Kindergarteneltern werden fest eingerichtet. Ziel: die Eltern sollen informiert sein, was sie in Urdorf für ihre Kinder alles nutzen können.
Schule für Autismus / Stiftung Solvita Das Kindergartenteam besucht diese Institutionen und informiert sich über deren Arbeitsweise. Ziel: Verständnis für heilpädagogische Institutionen wird gefördert. Zusammenarbeit wird optimiert. Gegenseitige Hemmschwellen werden abgebaut.
Leitsatz 2: Die Lehrer/innen integrieren im Schulleben Lernaufgaben, mit welchen die Schüler/innen ihre individuellen Stärken und Besonderheiten nutzen und entwickeln können
Begabungsförderung wird weitergeführt und optimiert. Ziel: Alle Kindergartenlehrpersonen haben ein grösseres Repertoire, um Kinder mit besonderen Stärken und Begabungen zu fördern. Die IF-Lehrpersonen integrieren die Begabungsförderung fest in ihrem Pensum.
Sportmorgen: Alle 2 Jahre wird ein Sportmorgen mit allen Kindergartenklassen durchgeführt. Dieses Jahr findet er statt.
Leitsatz 3: Für das Wohlergehen in der Schule Urdorf sind alle Beteiligten gemeinsam verantwortlich. Wir gestalten die Elternbildung von der Kindergarten- bis zur Oberstufe gemeinsam und aufeinander aufbauend
Elternbildung: Medienerziehung: Alle Kindergarteneltern besuchen obligatorisch einmal während der Kindergartenzeit einen Vortrag zur Medienerziehung. Ziel: die Eltern sind sich der Chancen und der Gefahren der elektronischen Medien und des Internets bewusst. Elterntraining STEP: Nachdem das Elterntraining STEP versuchsweise im Jahr 2016/2017 eingeführt wurde, soll es regelmässig in Urdorf angeboten werden. Nicole Huser wird voraussichtlich deren Leitung übernehmen. Projekt Startklar: Bei Erfolg des Projekts vom letzten Jahr soll es wenn möglich weitergeführt werden. Finanzierung und Bewilligung durch die Schulpflege.
Umsetzung Neuer Berufsauftrag: Nach dem Erprobungsjahr vom Schuljahr 2016 / 2017 wir der neue Berufsauftrag definitiv eingeführt.
Lehrplan 21: Vorbereitung für die definitive Einführung im nächsten Jahr. Es wird eine geeignete Weiterbildung für die Kindergärten zum Neuen Lehrplan besucht.
2018 / 2019
Leitsatz 1: Gemeinsame Schule Urdorf: Wir als Schule beziehen externe Ressourcen ein, sind Teil des Dorflebens und informieren regelmässig über das Schulleben Limmattaler 2-Stundenlauf: Die Kindergärten beteiligen sich am Dorfleben und nehmen mit den Grossen am 2-Stundenlauf teil. Ziel: Die Eltern werden auf Aktivitäten in ihrer Gemeinde aufmerksam gemacht. Lustvolle Bewegungsförderung im geselligen Rahmen.
Leitsatz 2: Die Lehrer/innen integrieren im Schulleben Lernaufgaben, mit welchen die Schüler/innen ihre individuellen Stärken und Besonderheiten nutzen und entwickeln können Begabungsförderung wird weitergeführt und optimiert. Laufender Prozess. Thema von Pädagogischen Konferenzen oder übergeordnet bei der SLK.
Portfolio im Kindergarten: Eine Weiterbildung zum Portfolio im Kindergarten wird organisiert. Alle Kindergarten-Lehrpersonen erproben eine eigene Form des Portfolio in ihrer Klasse. Austausch und Diskussion dazu an pädagogischen Konferenzen.
Leitsatz 3: Für das Wohlergehen in der Schule Urdorf sind alle Beteiligten gemeinsam verantwortlich. Wir gestalten die Elternbildung von der Kindergarten- bis zur Oberstufe gemeinsam und aufeinander aufbauend Wenn alles nach Plan verläuft ist die Elternbildung durch regelmässige Elternkurse institutionalisiert. Projekt Startklar, obligatorische Medienerziehungsinfoabende, Elterntraining STEP.
Umsetzung Lehrplan 21: Der Lehrplan 21 wird definitiv in den Kindergärten eingeführt und umgesetzt. Allen Lehrpersonen sind die Inhalte und die Ziele des Lehrplan 21 bekannt.
2019 / 2020
Leitsatz 1: Gemeinsame Schule Urdorf: Wir als Schule beziehen externe Ressourcen ein, sind Teil des Dorflebens und informieren regelmässig über das Schulleben Weihnachtsmarkt: Anstelle von Weihnachtsgeschenken für die Eltern werden selbst gebastelte Geschenke für den gemeinsamen Weihnachtsmarkt hergestellt. Diese werden verkauft und einem guten Zweck (z. B. Kinderhilfswerk) gespendet. Ziel: Sensibilisierung, dass es Kinder gibt, denen es nicht so gut geht geht wie den Kindern bei uns. Die Arbeit der Kindergärten wird einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt.
Leitsatz 2: Die Lehrer/innen integrieren im Schulleben Lernaufgaben, mit welchen die Schüler/innen ihre individuellen Stärken und Besonderheiten nutzen und entwickeln können Portfolio wird in allen Kindergärten angewendet.
Sportmorgen: Alle 2 Jahre wird ein Sportmorgen mit allen Kindergartenklassen durchgeführt. Dieses Jahr findet er statt.
Leitsatz 3: Für das Wohlergehen in der Schule Urdorf sind alle Beteiligten gemeinsam verantwortlich. Wir gestalten die Elternbildung von der Kindergarten- bis zur Oberstufe gemeinsam und aufeinander aufbauend Wenn alles nach Plan verläuft, ist die Elternbildung durch regelmässige Elternkurse institutionalisiert. Projekt Startklar, obligatorische Medienerziehungsinfoabende, Elterntraining STEP.
SCHULWEG Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg. Hier können Kinder vielfältige soziale Erfahrungen machen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen. Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. So lernt Ihr Kind mit Risiken umzugehen, Gefahren richtig einzuschätzen, die Selbständigkeit zu geniessen und das Vertrauen, das Sie ihm schenken, zu würdigen. Wir bitten alle Eltern daher dringend, ihre Kinden nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule zu fahren. SCHULZAHNARZT Das Volksschulgesetz schreibt vor, dass alle Schülerinnen und Schüler jährlich eine Zahnarztuntersuchung besuchen müssen. Allfällige Behandlungskosten sind im Normalfall durch die Eltern/Erziehungsberechtigten zu bezahlen. Im Kindergarten und der Primarstufe findet im Rahmen des obligatorischen Unterrichts Massnahmen zur Kariesprophylaxe statt. SCHWIMMUNTERRICHT Die Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der 1. - 5. Primarstufe erhalten durch eine spezifisch ausgebildete Fachlehrperson Schwimmunterricht. Die jeweilige Lehrperson ist ebenfalls anwesend. Alle 5 Wochen findet für die Grossen der Kindergartenstufe eine Lektion Wassergewöhnung im Kinderschwimmbecken statt. Die Kleinen werden von einer Turnfachkraft in der Turnhalle unterrichtet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
U | UNTERRICHTS AUSFALL Vorgehen bei UnterrichtsausfällenWenn der Unterricht wegen Krankheit ausfällt, wird sofort versucht eine Vikarin zu organisieren.Gelingt es nicht, kurzfristig eine Vikarin abzuordnen, wird für diese Eltern ein Spettdienst organisiert. Das heisst, bei unvorhergesehenem Kindergartenausfall kann das Kind den Kindergarten der nächstgelegenen Kindergärtnerin besuchen. In einem Einzelkindergarten informiert die Kindergärtnerin eine Mutter aus der nächsten Umgebung, welche die Kinder vor dem Kindergarten beaufsichtigt, bis die Kindergärtnerin eintrifft. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
V | VERKEHRSINSTRUKTION Ein Verkehrsinstruktor der Gemeindepolizei erteilt in Kindergärten und Schulklassen regelmässig Verkehrsunterricht. Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen. In der 5. Primarklasse findet die Veloprüfung statt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
W | WEGZUG Bei einem Wegzug aus Urdorf informieren Sie bitte die Klassenlehrperson Ihres Kindes sowie das Schulsekretariat. Wir bitte um eine möglichst frühzeitige Information (mindestens 1 Monat im Vorraus). |