A | ABWESENHEIT DER KLASSENLEHRPERSON Kann eine Klassenlehrperson nicht unterrichten, wird eine Aushilfe (Vikarin) organisiert. Gelingt dies nicht, fällt der Unterricht aus. Im Kindergarten ist es nicht möglich, alle Kinder auf andere Klassen zu verteilen. Es gilt daher folgende Regelung: Die Klassenlehrperson fragt alle Eltern anfangs Schuljahr, welche Kinder an welchem Wochentag nicht privat betreut werden könnten. ABWESENHEIT IHRES SOHNES, IHRER TOCHTER Sollte Ihr Kind die Schule unvorhergesehen nicht besuchen können, bitten wir Sie, die Klassenlehrperson vor Schulbeginn zu informieren. |
B | BESUCHSMORGEN Besuchsmorgen: Im Kindergarten finden 2 mal jährlich an einem 15. des Monats statt. Die Daten finden Sie auf der Agenda. Um einen möglichst ungestörten Ablauf zu gewährleisten bitten wir Sie keine kleinen Geschwister mit zu nehmen. BETREUUNG Für Schülerinnen und Schüler existiert der Mittagstisch. Dort können diese zu Mittag essen und/oder werden bis um 18.00 betreut. Genauere Informationen sind auf der Seite des Mittagstisches zu finden. |
D | DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE Siehe Webseite unter Sonderpädagogik: http://www.schuleurdorf.ch/unsere-schule/sonderpaedagogik/daz-deutsch-als-zweitsprache/ |
E | EINTEILUNGSGESUCHE Einteilungsgesuche für den Kindergarten oder die 1. Klasse sind an die Schulleitung Kindergarten zu richten. ELTERNGESPRÄCHE Pro Jahr wird mindestens ein obligatorisches Elterngespräch geführt. Bei regelmässiger integrativer Förderung und Therapien erfolgen zwei oder mehr Schulische Standortgespräche. ELTERNMITWIRKUNG Eltern können in der Schuleinheit Kindergarten organisiert mitwirken. Dies ist bei uns der Elternrat. Er bestehet aus den Delegierten aller elf Kindergartenklassen. Der Elternrat ist Ansprechpartner für Schulleitung, Eltern, Lehrpersonen und weitere an der Schule interessierte Personen. Als Schnittstelle unterstützt er den Kontakt und Austausch zwischen den Klasseneltern und der Schule. Ausserdem kann der Elternrat Ideen einbringen oder die Lehrpersonen bei der Organisation und Durchführung von Anlässen unterstützen. Weitere Informationen finden Sie im Ritter "Elternrat". |
F | FEIERTAGE Während der Feiertage findet kein Schulunterricht statt. Die Daten können der Agenda entnommen werden. Auf Gesuch der Eltern können Kinder für hohe Feiertage der verschiedenen Religionen vom Schulunterricht dispensiert werden. Weitere Informationen liefert die Website des Volksschulamtes, www.vsa.zh.ch. |
H | HEIMATLICHE SPRACHE UND KULTUR Als Ergänzung zum Unterricht der Volksschule besteht ein Angebot in vielen nichtdeutschen Sprachen – der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK). In diesem Unterricht erweitern zweisprachige Kinder und Jugendliche die Kompetenzen in ihrer Muttersprache (auch «Erstsprache» genannt). Zudem erwerben sie sich Kenntnisse über ihre Herkunftskultur, z. B. über Geschichte, Geografie, Literatur und Traditionen. Der Unterricht kann vom Kindergarten oder von der 1. Primarklasse an besucht werden – je nach Angebot der betreffenden Sprache. Die Anmeldung läuft direkt über das Volksschulamt: Anmeldung für HSK. |
I | IF: INTEGRATIVE FÖRDERUNG Informationen über integrative Fördermöglichkeiten finden Sie unter diesem Link: http://www.schuleurdorf.ch/unsere-schule/sonderpaedagogik/individuelle-foerderung-if/ |
J | JOKERTAGE Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Teilen Sie die gewünschte Absenz mindestens zwei Schultage im Voraus schriftlich mit. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Bei besonderen Schulanlässen oder speziellen Unterrichtssituationen (Sporttag, Schulfeste etc.) können Jokertage abgelehnt werden.
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K | KINDERGARTENEINTRITT Kinder, welche bis zum 31. Juli vier Jahre alt geworden sind, kommen im August in den Kindergarten.
Haben Sie als Eltern Fragen zur Schulreife des Kindes oder möchten Sie mit dem Eintritt in den Kindergarten noch ein Jahr zu warten? Regula Schaub Tel: 044 736 15 31
Die Anmeldeformulare und wichtige Informationen werden den Eltern von der Schulverwaltung im Februar per Post zugeschickt. KLASSENEINTEILUNGEN Neue Klassen sind für Kinder und Eltern verbunden mit Wünschen, Hoffnungen und Ängsten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich Kinder meist schnell zurechtfinden und neue Freundschaften entstehen. Es hilft den Kindern, wenn ihnen die Bezugspersonen (Eltern, Lehrpersonen...) den Wechsel zutrauen und sie dabei unterstützen. Unser Hauptziel den Klassenzusammensetzungen sind möglichst gut und pädagogisch sinnvoll gemischte Gruppen. Entscheidende Faktoren sind:
Unsere Klasseneinteilungen erfolgen nach gründlichem Abwägen und Gewichten der obigen Kriterien. Aufgrund dieser Komplexität können wir Einteilungsgesuche nicht immer berücksichtigen.
Unser oberstes Ziel ist jedoch, für die Weiterentwicklung aller Kinder die bestmögliche Lösung zu finden. Alle Klassenzuteilungen in Urdorf werden am gleichen Tag Ende Mai an die Eltern verschickt und vorher nicht bekanntgegeben. |
L | LÄUSE Kopfläuse können jeden betreffen, Kinder und Erwachsene. Sie sind lästig, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln. Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen sollten, beziehen sie in einer Apotheke oder bei der Schulverwaltung ein spezielles Shampoo und informieren die Klassenlehrperson.. Diese wird die ganze Klasse durch unsere Fachpersonen kontrollieren lassen. |
M | MEDIEN UND ICT SUPPORT Tobias Achermann, René Boegli und Sarah Späni unterstützen uns dabei, elektronische Medien zielgerichtet einzusetzen. |
N | NEUZUZUG IN URDORF Werden Sie bald in der Gemeinde Urdorf wohnen?
Dann füllen Sie bitte für Kinder, welche den Kindergarten besuchen, Formular Einschulung in den Kindergarten bei Zuzug aus.
Um eine möglichst frühzeitige Information sind wir dankbar.
Für administrative Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schulverwaltung auf.
Für schulische und persönliche Anliegen oder Gesuche wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. |
S | SCHULISCHES STANDORTGESPRÄCH Wenn Eltern, Lehrpersonen oder weitere Fachpersonen Auffälligkeiten oder besondere pädagogische Bedürfnisse wahrnehmen, wird mit dem schulischen Standortgespräch gewährleistet, dass alle Personen, die etwas zur Unterstützung beitragen können, ein gemeinsames Verständnis der Beobachtungen entwickeln. Das schulische Standortgespräch ist Grundlage und Voraussetzung für die Zuweisung zu sonderpädagogischen Massnahmen wie Therapien, DaZ-Unterricht oder zur integrierten Sonderschulung. Mehr Informationen finden sie auf der Seite der Sonderpädagogik. SCHULPFLICHT Alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die neu in eine Zürcher Gemeinde ziehen, haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Dies gilt ab Beginn ihres Aufenthaltes und unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Kindes. Zur obligatorischen Schule gehört auch der Kindergarten. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind für den Schulbesuch, die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen Pflichten verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind den Unterricht regelmässig und ausgeruht besucht. Auf der Webseite des Volksschulamtes des Kanton Zürich (VSA) finden Sie einen Überblick über die Volksschule. SCHULREIFE Für den Eintritt in den Kindergarten und die 1. Klasse sind nicht nur intellektuelle Kriterien wichtig. Es braucht für die Schule weit mehr als Fertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Sie finden Informationen auf der Webseite des Volkschulamtes in diversen Sprachen. Link für den Kindergarten Link für die 1. Klasse SCHULWEG Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg. Hier können Kinder vielfältige soziale Erfahrungen machen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen. Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. So lernt Ihr Kind mit Risiken umzugehen, Gefahren richtig einzuschätzen, die Selbständigkeit zu geniessen und das Vertrauen, das Sie ihm schenken, zu würdigen. Wir bitten alle Eltern daher dringend, ihre Kinden nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule zu fahren. SCHWIMMUNTERRICHT Auch die Schüler*innen des Kindergartens erhalten Unterricht im Hallenbad bei einer spezifisch ausgebildeten Fachlehrperson. Ungefähr alle 5 Wochen findet für die Gruppe der Grossen eine Lektion Wassergewöhnung im Kinderschwimmbecken statt. Die Gruppe der jüngeren Kinder hat während dieser Zeit ein alternatives Programm mit der Kindergartenlehrperson. |
V | VERKEHRSINSTRUKTION Ein Verkehrsinstruktor der Gemeindepolizei erteilt in Kindergärten und Schulklassen regelmässig Verkehrsunterricht. Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen. Weitere Informationen finden Sie im Ritter Verkehrserziehung. |
W | WEGZUG Bei einem Wegzug aus Urdorf informieren Sie bitte die Klassenlehrperson Ihres Kindes sowie die Schulverwaltung . Wir bitten um eine möglichst frühzeitige Information. |
Z | ZAHNARZT Das Volksschulgesetz schreibt vor, dass alle Schülerinnen und Schüler jährlich eine Zahnarztuntersuchung besuchen müssen. In Urdorf übernimmt die Gemeinde die Kosten für jährliche Reihenuntersuchungen beim Schulzahnarzt, sowie Instruktionen für Massnahmen zur Kariesprophylaxe. Werden Kinder auf eigene Kosten durch einen privaten Zahnarztuntersucht, so muss dies im Zahnarztbüchlein eingetragen werden. Sollten Behandlungen nötig werden, sind die Kosten durch die Erziehungsberechtigen zu bezahlen. |