A | ABWESENHEIT IHRER TOCHTER, IHRES SOHNES Sollte Ihr Kind die Schule unvorhergesehen nicht besuchen können, bitten wir Sie, die Klassenlehrperson vor Schulbeginn zu informieren oder im Schulhaus anzurufen (044 736 15 60) und einen entsprechenden Eintrag im Kontaktheft vorzunehmen. ANGEBOTE FÜR SCHÜLER/INNEN MIT GROSSEN SCHULSCHWIERIGKEITEN Es gibt immer wieder Jugendliche, welche grosse Schwierigkeiten zeigen, sich in die Schulgemeinschaft einzufügen. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Entwicklungskrisen, Schulmüdigkeit, Defizite in der Sozialkompetenz oder Probleme im persönlichen Umfeld. Die Sekundarschule arbeitet mit zwei Projekten:
AUFGABENSTUNDEN Wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson, wenn Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn für die Aufgabenstunde im Schulhaus anmelden möchten. | ||
B | BEGABUNGSFÖRDERUNG Gibt es an der Sekundarschule Begabungsförderung?
Für Schüler/innen mit Talenten in einzelnen Fächern oder Lebensbereichen bietet die Sekundarschule folgende Möglichkeiten an:
A Im Lernatelier haben die Schüler/innen Gelegenheit, sich selber Ziele zu setzen und ihre Stärken und Talente auszubauen.
B Im Projektunterricht der 3. Sek. und anlässlich der Abschlussarbeit können sie die Themen so wählen, dass sie ihre Talente einsetzen können.
C Über das ganze Schuljahr verteilt finden Veranstaltungen in unterschiedlichen Bereichen statt, an welchen die Schüler/innen Ihre Talente entdecken, entwickeln und zeigen können. Im Sinne einer möglichst breiten Förderung sind die Aufträge in sehr unterschiedlichen Bereichen angesiedelt.
D Jugendliche, die in den kognitiven Fächern sehr leistungsstark sind, können nach der 2. oder 3. Sek. ins Gymnasium übertreten. BERUFSMITTELSCHULE BMS Berufsmittelschule BMSDie Berufsmaturität ist eine einzigartige Errungenschaft des Schweizer Bildungswesens.
Prüfungsvorbereitung BMS:
BERUFSWAHL BerufswahlLehre und Gymi - beide Wege führen zum Ziel Link zum Video: LehrstellennachweisBerufsvorbereitungBerufsberatung Kanton ZürichBerufsbilderLaufbahnzentrum Stadt ZürichAttest/AnlehreBerufsbildung, Merkblätter
Basic CheckInformatik-AusbildungPraktika im PflegebereichBerufswahlschule LimmattalModisch-gestalterischer VorkursBerufsmesse ZürichKompetenzprofileBESUCHSMORGEN An der Schule Urdorf findet jeweils am 15. des Monats ein Besuchsmorgen - mit Elternkafi in den Räumen des Mittagstischs - statt - eine ausgezeichnete Gelegenheit, den Schulalltag kennen zu lernen. Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen! | ||
E | EIGENSTÄNDIGES LERNEN In der 1. und 2. Sek. erlernen und trainieren die Schülerinnen und Schüler die einzelnen Grundfertigkeiten des selbständigen Arbeitens. Dazu gehören Zeit- und Arbeitsplanung, Interviews durchführen, recherchieren, wichtige Informationen aus Texten entnehmen, Beobachtungen festhalten und auswerten, die eigene Arbeit reflektieren etc.
Im Lernatelier setzen sich die Schülerinnen und Schüler eigene Ziele, planen ihre Arbeit und reflektieren sie.
Im Projektunterricht der 3. Sek. lernen die Jugendlichen Schritt für Schritt, eigene Projekte selbständigzu realisieren.
Im letzten halben Jahr arbeiten die 3. Sek. Schülerinnen und Schüler im Projektunterricht an ihrer Abschlussarbeit. Dabei setzen sie um, was sie gelernt haben. Im Mittelpunkt steht das eigene Forschen oder das Herstellen eines eigenen Produkts (Gegenstand, Modell, Aufführung, Experiment, etc.) EINTEILUNGSGESUCHE Einteilungsgesuche bezüglich einer Schulhaus oder Klassenzuweisung sind an das Schulsekretariat zu richten. Aufgrund der Komplexität der Klasseneinteilungen können Einteilungsgesuche nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. | ||
F | FEIERTAGE Während der Feiertage findet kein Schulunterricht statt. Die Daten können dem {doc-10-fk871hqn,Ferienplan} entnommen werden. Auf Gesuch der Eltern können Kinder für hohe Feiertage der verschiedenen Religionen vom Schulunterricht dispensiert werden. Weitere Informationen liefert die Website des Volksschulamtes, www.vsa.zh.ch. FUNDGEGENSTÄNDE Fundgegenstände gelangen zum Hausdienst. Sie werden ein Jahr lang aufbewahrt und nachher weggegeben. | ||
H | HEIMATLICHE SPRACHE UND KULTUR Als Ergänzung zum Unterricht der Volksschule besteht ein Angebot in vielen nichtdeutschen Sprachen – der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK). In diesem Unterricht erweitern zweisprachige Kinder und Jugendliche die Kompetenzen in ihrer Muttersprache (auch «Erstsprache» genannt). Zudem erwerben sie sich Kenntnisse über ihre Herkunftskultur, z. B. über Geschichte, Geografie, Literatur und Traditionen. Der Unterricht kann vom Kindergarten oder von der 1. Primarklasse an besucht werden – je nach Angebot der betreffenden Sprache. Die Anmeldung läuft direkt über das Volksschulamt: Anmeldung für HSK. | ||
J | JAHRESPROGRAMM 2018/19 Wir befinden uns im dritten Jahr unseres Schulprogramms 2016 – 2020. Die Schwerpunkte können Sie dem Jahresprogramm 2018 / 2019 entnehmen:
JOKERTAGE Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Teilen Sie die gewünschte Absenz mindestens zwei Schultage im Voraus schriftlich mit. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Bei besonderen Schulanlässen oder speziellen Unterrichtssituationen (Sporttag, Schulfeste, grosse angesagte Prüfungen etc.) können Jokertage abgelehnt werden. Für die Information aller Lehrkräfte und das Nacharbeiten des Stoffes ist der Schüler/die Schülerin verantwortlich. | ||
L | LERNEN DURCH ENGAGEMENT Was ist Lernen durch Engagement? Mindestens einmal während den drei Jahren Sekundarschule setzen sich die Jugendlichen fünf Tage lang für die Umwelt oder für Mitmenschen ein. "Lernen durch Engagement" verbindet ein gesellschaftliches Engagement mit fachlichem und sozialem Lernen. DIe Schüler/innen unterstützen eine gute Sache und lernen dabei andere Lebenswelten kennen. Sie nehmen soziale oder ökologische Probleme wahr und entwickeln dadurch ein Verantwortungsbewusstsein. In der konkreten Arbeit erfahren die Schüler/innen, dass sie durch ihren Einsatz etwaws bewirken können. | ||
M | MEDIEN UND ICT SUPPORT Rebekka Schärer, Alexandros Deligianis, Michael Gerber und Tobias Achermann die Lehrpersonen dabei, Computer und Tablets zielgerichtet im Unterricht einzusetzen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Medien und ICT. MITTELSCHULEN MittelschuleMittelschulenKantonsschule Limmattal (Urdorf)Prüfungsvorbereitung GymiPrüfungsvorbereitung BMS | ||
N | NEUZUZUG ANMELDUNG Bei einem Neuzuzug in die Gemeinde Urdorf füllen Sie bitte das Formular Formular Anmeldeformular Schüler Neuzuzug. aus. Für Kinder, welche den Kindergarten besuchen benutzen sie bitte dieses Formular: Formular Einschulung in den Kindergarten bei Zuzug
Für Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Schulsekretariat 044 736 15 15 auf. | ||
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S | SCHÜLERMITWIRKUNG Die Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung und erleben, dass sie durch ihren persönlichen Einsatz etwas bewirken können. In den Klassen werden regelmässig Klassengespräche durchgeführt. Die Schülerinnen und Schülern lernen, Anliegen, Probleme und Projekte gemeinsam zu bearbeiten. Der Schülerrat nimmt Anliegen aus den Klassen entgegen, bringt viele eigene Ideen ein und stärkt mit seiner Arbeit die Mitwirkung der Schülerschaft. Leitung: Ursina Bischoff (Fachlehrerin Englisch und Mathematik). SCHULISCHES STANDORTGESPRÄCH Wenn Eltern, Lehrpersonen oder weitere Fachpersonen Auffälligkeiten oder besondere pädagogische Bedürfnisse wahrnehmen, wird mit dem schulischen Standortgespräch gewährleistet, dass alle Personen, die etwas zur Unterstützung beitragen können, ein gemeinsames Verständnis der Beobachtungen entwickeln. Das schulische Standortgespräch ist Grundlage und Voraussetzung für die Zuweisung zu sonderpädagogischen Massnahmen wie Therapien, DaZ-Unterricht oder zur integrierten Sonderschulung. Mehr Informationen finden sie auf der Seite der Sonderpädagogik. SCHULPFLICHT Alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die neu in eine Zürcher Gemeinde ziehen, haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Dies gilt ab Beginn ihres Aufenthaltes und unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Kindes. Zur obligatorischen Schule gehört auch der Kindergarten. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind für den Schulbesuch, die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen Pflichten verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind den Unterricht regelmässig und ausgeruht besucht. Nähere Informationen gibt die Broschüre Die Volksschule im Kanton Zürich SCHULPROGRAMM 2016-2020 Die Schulen des Kantons Zürich müssen alle vier Jahre ein Schulprogramm verfassen. Wir haben für die Jahre 2016 - 2020 vier Schwerpunkte gesetzt: Die beiden ersten Schwerpunkte, der neue Berufsauftrag und die Einführung des Lehrplans 21, sind vom Kanton vorgegeben. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit den Eltern und die Elternbildung. Im Projekt Sek. 2020 liegt der Fokus auf dem nachhaltigen und wirksamen Lernen. Bitte lesen Sie weiter im Schulprogramm:
SCHULWEG Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg. Hier können Kinder vielfältige soziale Erfahrungen machen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen. Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. So lernt Ihr Kind mit Risiken umzugehen, Gefahren richtig einzuschätzen, die Selbständigkeit zu geniessen und das Vertrauen, das Sie ihm schenken, zu würdigen. Wir bitten alle Eltern daher dringend, ihre Kinden nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule zu fahren. SPRACHAUSTAUSCH Weshalb nicht einmal Französisch lernen in den Ferien? An einem Einzelschüleraustausch teilzunehmen ist erst noch fast gratis.
Weitere Informationen: movetia.ch STELLWERK-CHECK: BRIEF FÜR LEHRBETRIEBE Der Stellwerk-Check ist eine persönliche Standortbestimmung. Wenn die Schüler/innen ihre Stärken und Schwächen kennen, können sie ihr weiteres Lernen planen. Falls das Leistungsprofil als Beilage zum Bewerbungsschreiben verlangt werden sollte, kann der folgende Brief zur Klärung beigelegt werden.
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W | WEGZUG Bei einem Wegzug aus Urdorf informieren Sie bitte die Klassenlehrperson Ihres Kindes sowie das Schulsekretariat. Wir bitte um eine möglichst frühzeitige Information (mindestens 1 Monat im Vorraus). |