Externe Sonderschulung
Einer externen Sonderschulung werden Kinder zugewiesen, welche auch mit einer integrierten Sonderschulung nicht ausreichend gefördert werden können.
Angebot
Kinder und Jugendliche, bei denen ein Bedarf an Sonderschulung diagnostisch festgestellt und von der Schulpflege bewilligt wurde und bei denen nach der Prüfung von integrativen Schulungsformen entschieden wurde, dass eine Förderung im Rahmen einer Sonderschul-Einrichtung vorzuziehen sei, werden im Rahmen der Angebote der Sonderschulen gefördert.
Zuweisung
Der Bedarf nach Sonderschulung muss differenziert begründet sein, eine solche wird nur beantragt, falls Integrative Förderung und Therapien zur Unterstützung nicht ausreichen.
Für die Zuweisung zu einer Sonderschulung ist immer die Zustimmung der Schulpflege erforderlich. Sie entscheidet aufgrund des SPD-Abklärungsberichts und bei Uneinigkeit nach Anhörung der Eltern. Die anzustrebenden Ziele und die lokalen Angebote bestimmen die Form der Sonderschulung.
Zuständigkeit
Indikation und jährliche Überprüfung: SPD Urdorf, Michael Spitz, kontaktieren
Antrag und Entscheid: Schulpflege, Delegierte Sonderpädagogik, Theres Seiler, kontaktieren
Hier finden Sie ausführliche Informationen des Volksschulamtes zur Sonderschulung.
Informationen zum Schulischen Standortgespräch.
Please learn more about Special needs (Besondere pädagogische Bedürfnisse).