A | ABWESENHEIT DER LEHRPERSONEN Wir möchten Schulausfälle nach Möglichkeit verhindern. Wenn eine Lehrperson unvorhersehbar nicht unterrichten kann, betreut eine andere Lehperson die Schülerinnen und Schüler. Dies gilt für den Morgen. An ganzen Nachmittagen findet keine Betreeung statt. Zeichnet sich eine längere Abwesenheit ab, wird so rasch als möglich eine Stellvertretung (Vikariat) organisiert. ABWESENHEIT IHRES SOHNES, IHRER TOCHTER Sollte Ihr Kind die Schule unvorhergesehen nicht besuchen können, bitten wir Sie, die Klassenlehrperson vor Schulbeginn zu informieren. AUFGABENSTUNDEN WEIHERMATT Im Schulhaus Weihermatt finden die Hausaufgabenstunden am Dienstag und Donnerstag um 15.35 statt. Jeweils im Juni werden die Anmeldungen verteilt. Für Anmeldung unter dem Jahr füllen benutzen Sie bitte das Formular auf der Informationsseite der Hausaufgabenstunden. | ||
B | BESUCHSMORGEN Die Besuchsmorgen finden jeweils am 15. im Monat statt, falls an diesem Tag unterrichtet wird. Sie sind herzlich eingeladen an diesen Tagen die Schule zu besuchen. Nach Möglichkeit organisiert der Elternrat in den Räumen des Mittagstisches ein Café. Hier können Sie in der 10 Uhr Pause sich mit anderen Eltern austauschen und gemütlich eine Tasse Café schlürfen. BETREUUNG Für Schülerinnen und Schüler existiert der Mittagstisch. Dort können diese zu Mittag essen und/oder werden bis um 18.00 betreut. Genauere Informationen sind auf der Seite des Mittagstisches zu finden. | ||
C | CYBERMOBBING UND SOCIAL MEDIA Inwiefern Kinder soziale Medien zuhause nutzen, liegt in der Verantwortung der Eltern. Allerdings kann es zu Problemen kommen, welche auch den Schulalltag beeinträchtigen. In diesem Fall kann die Schule aktiv in den Konflikt eingreifen. Streit und Mobbing beginnen oft in den Chaträumen und sozialen Medien. Wir empfehlen, dieses Thema rechtzeitig mit dem Kind zu besprechen und es vor den Gefahren zu warnen und zu schützen. Wir bieten über die gesamte Schulzeit regelmässig Elternveranstaltungen zu diesem Thema an. Auch arbeiten wir präventiv mit den Schülerinnen und Schüler. Dabei werden wir von Fachleuten unterstützt. | ||
E | ELTERNMITWIRKUNG Jede Schule verfügt über ein Elternmitwirkungsorgan. Dieses ist Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen und weitere an der Schule interessierte Personen. Die Elternmitwirkung ist eine Schnittstelle zwischen Elternhaus und Schule. Sie soll regelmässige Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen den einzelnen Delegierten und der Schulleitung fördern. Ressourcen und Synergien sollen erkannt und genutzt werden. Ausserdem können die Elternmitwirkungsorgane das Lehrpersonal bei der Organisation und Durchführung spezieller schulischer Anlässe wirkungsvoll unterstützen und entlasten. Informationen entehmen Sie auf den Seiten der einzelnen Schulen. | ||
F | FUNDGEGENSTÄNDE Fundgegenstände gelangen zum Hausdienst. Sie werden ein Jahr lang aufbewahrt und nachher weggegeben. | ||
G | GYMIVORBEREITUNGSKURSE Die Schule Urdorf bietet gemeindeeigene Vorbereitungskurse auf die Prüfungen an die Langzeitgymnasien im Anschluss an die Primarschule sowie an die Kurzzeitgymnasien nach dem 2. und 3. Sekundarschuljahr an. Die jeweiligen Daten der Prüfungen sind unter www.zentraleaufnahmepruefung.ch aufgeschaltet. Die Vorbereitungskurse beginnen im September. Die Eltern werden über die Vorbereitungskurse rechtzeitig informiert. | ||
H | HAUSAUFGABEN Hausaufgaben dienen zur Vertiefung und Festigung des Lernstoffes. Die Schülerinnen und Schüler sollten sie unbedingt selbständig lösen können. Es gehört zur Elternpflicht dafür zu sorgen, dass die Kinder ihre Aufgaben unter geeigneten Bedingungen erledigen können. Sollte das Kind immer wieder Schwierigkeiten haben, die Aufgaben wie gewünscht zu lösen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Lehrperson. HEIMATLICHE SPRACHE UND KULTUR Als Ergänzung zum Unterricht der Volksschule besteht ein Angebot in vielen nichtdeutschen Sprachen – der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK). In diesem Unterricht erweitern zweisprachige Kinder und Jugendliche die Kompetenzen in ihrer Muttersprache (auch «Erstsprache» genannt). Zudem erwerben sie sich Kenntnisse über ihre Herkunftskultur, z. B. über Geschichte, Geografie, Literatur und Traditionen. Der Unterricht kann vom Kindergarten oder von der 1. Primarklasse an besucht werden – je nach Angebot der betreffenden Sprache. Die Anmeldung läuft direkt über das Volksschulamt: Anmeldung für HSK. | ||
I | INFOBLATT Im September, Dezember, März und Juni erscheint das Infoblatt. Dieses beinhaltet Informationen der Schulleitung sowie der Klassenlehrperson. Die allgemeinen Informationen der Schulleitung finden Sie hier: https://www.schuleurdorf.ch/weihermatt/informationen/infoblaetter/p-128/ | ||
J | JOKERTAGE Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Teilen Sie die gewünschte Absenz mindestens zwei Schultage im Voraus schriftlich mit. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Bei besonderen Schulanlässen oder speziellen Unterrichtssituationen (Sporttag, Schulfeste, grosse angesagte Prüfungen etc.) können Jokertage abgelehnt werden. Für die Information aller Lehrkräfte und das Nacharbeiten des Stoffes ist der Schüler/die Schülerin verantwortlich. | ||
K | KLASSENEINTEILUNGEN Die Klasseneinteilung an der Schule Urdorf
Das Hauptziel der Klasseneinteilung ist die Bildung möglichst harmonischer Klassen, d.h. es wird eine vernünftige und pädagogisch sinnvolle Durchmischung der Klassen angestrebt. Entscheidende Faktoren sind der Schulweg in Bezug auf Distanz und Verkehrssicherheit, die Ausgewogenheit der Geschlechter, der Anteil fremdsprachiger Kinder, die Klassengrösse und die Ausgewogenheit punkto Leistungen der einzelnen Schüler/innen sowie die Verteilung von sonderpädagogischen Massnahmen und das soziale Verhalten. Die Klasseneinteilung erfolgt nach gründlichem Abwägen und Gewichten der verschiedenen Kriterien mit dem Ziel, für alle Kinder die bestmögliche Lösung zur Weiterentwicklung zu finden.
Aus vorstehenden Gründen können Einteilungsgesuchen zu einer bestimmten Lehrkraft oder in ein bestimmtes Schulhaus nur in absoluten Ausnahmesituationen stattgegeben werden.
Klassenwechsel sind für die Schülerinnen und Schüler verbunden mit Hoffnungen und Ängsten. Die Unsicherheit, welche Freunde in dieselbe Klasse kommen und welchen nicht, belastet manche Kinder. Die Erfahrung zeigt aber, dass auch bei einem Schulhauswechsel oder der Einteilung in eine Klasse ohne die bisher beste Kollegin oder den besten Kollegen, die überweigende Mehrheit der Kinder sich schnell wieder zurecht finden und neue Freunde kennenlernen. Sehr wichtig dabei ist, dass sie in der Zeit der Unsicherheit von ihren Bezugspersonen (Eltern, Lehrpersonen...) spüren, dass man sie im Wechsel unterstützen wird und ihnen diesen auch zutraut.
Die Klassenzuteilungen aller Stufen werden ca. Mitte Juni an die Eltern versandt. | ||
L | LÄUSE Kopfläuse können jeden betreffen, Kinder und Erwachsene. Sie sind lästig, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln. Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen sollten, beziehen sie in einer Apotheke oder bei der Schulverwaltung ein spezielles Shampoo und informieren die Klassenlehrperson.. Diese wird die ganze Klasse durch unsere Fachpersonen kontrollieren lassen. | ||
M | MITTELSCHULEN MittelschulenKantonsschule Limmattal (Urdorf)Prüfungsvorbereitung GymiPrüfungsvorbereitung BMSMUSIKALISCHE GRUNDAUSBILDUNG In der 1. und 2. Primarklasse vermitteln speziell ausgebildete Musiklehrpersonen im Rahmen des obligatorischen Unterrichts Ihren Kindern die Grundlagen der Musik (musikalische Grundausbildung, MGA). | ||
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R | RECHTSCHREIBUNG: WAS ELTERN WISSEN SOLLTEN Wie lernt mein Kind die Rechtschreibung? Welche Schritte sind dazu nötig und wie kann ich als Eltern mein Kind dabei unterstützen. Die Bildungsdirektion Zürich hat mit der FHNW (Fachhochschule Nordwestschweiz) sowie der PHZH (Pädagogischen Hochschule Zürich) eine Broschüre zum Rechtschreiberwerb herausgegeben. Elternbroschüre Rechtschreibung Entscheidend ist die Kinder zwar zu ermutigen und fordern, aber nicht zu viel zu verlangen. Die Entwicklungsschritte (lauttreues Schreiben, erste Regeln, komplexere Regeln) müssen durchlaufen werden. Zu frühes Bestehen auf korrekter Anwendung komplexer Regeln ist kontraproduktiv und entmutigend. Zum Beispiel die Dehnungsregel (wann kommt ein h?) ist in ihrer ganzen Fülle sehr komplex und wird auch von den meisten Erwachsenen nicht zu 100% beherrscht. Oder könnten Sie mir die Dehnungsregel erklären? | ||
S | SCHULISCHES STANDORTGESPRÄCH Wenn Eltern, Lehrpersonen oder weitere Fachpersonen Auffälligkeiten oder besondere pädagogische Bedürfnisse wahrnehmen, wird mit dem schulischen Standortgespräch gewährleistet, dass alle Personen, die etwas zur Unterstützung beitragen können, ein gemeinsames Verständnis der Beobachtungen entwickeln. Das schulische Standortgespräch ist Grundlage und Voraussetzung für die Zuweisung zu sonderpädagogischen Massnahmen wie Therapien, DaZ-Unterricht oder zur integrierten Sonderschulung. Mehr Informationen finden sie auf der Seite der Sonderpädagogik. SCHULWEG Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg. Hier können Kinder vielfältige soziale Erfahrungen machen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen. Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. So lernt Ihr Kind mit Risiken umzugehen, Gefahren richtig einzuschätzen, die Selbständigkeit zu geniessen und das Vertrauen, das Sie ihm schenken, zu würdigen. Wir bitten alle Eltern daher dringend, ihre Kinden nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule zu fahren. SCHWIMMUNTERRICHT Die Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der 1. - 5. Primarstufe erhalten durch eine spezifisch ausgebildete Fachlehrperson Schwimmunterricht. Die jeweilige Lehrperson ist ebenfalls anwesend. Von der 1. bis 5. Klasse erfolgt der Schwimmunterricht wöchentlich während einer Lektion. In der Winterzeit (Herbst-, Sportferien) werden die Schülerinnen und Schüler im Eislaufen unterrichtet. | ||
U | UEBERTRITT PRIMARSCHULE SEKUNDARSCHULE Über den Übertritt Ihres Kindes in die Sekundarschule werden Sie rechtzeitig informiert. Jeweils im September findet ein Informationsabend zu diesem wichtigen Thema statt.
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V | VERKEHRSINSTRUKTION Ein Verkehrsinstruktor der Gemeindepolizei erteilt in Kindergärten und Schulklassen regelmässig Verkehrsunterricht. Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen. Weitere Informationen finden Sie im Ritter Verkehrserziehung. | ||
Z | ZAHNARZT Das Volksschulgesetz schreibt vor, dass alle Schülerinnen und Schüler jährlich eine Zahnarztuntersuchung besuchen müssen. In Urdorf übernimmt die Gemeinde die Kosten für jährliche Reihenuntersuchungen beim Schulzahnarzt, sowie Instruktionen für Massnahmen zur Kariesprophylaxe. Werden Kinder auf eigene Kosten durch einen privaten Zahnarztuntersucht, so muss dies im Zahnarztbüchlein eingetragen werden. Sollten Behandlungen nötig werden, sind die Kosten durch die Erziehungsberechtigen zu bezahlen. ZUKUNFTSTAG Im November findet jeweils der Nationale Zukunftstag statt. Schülerinnen und Schüler der 5. - 7. Klassen können Bezugspersonen an ihren Arbeitsplatz begleiten und so Einblicke in den Arbeitsalltag gewinnen. Weitere Informationen und Möglichkeiten für Besuche sind hier zu finden: https://www.nationalerzukunftstag.ch/de/home/ Da wir an diesem Tag oft eine interne Weiterbildung und die Kinder somit schulfrei haben, können auch jüngere Kinder Bezugspersonen begleiten.
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